Aus der Kategorie Vereinsbeiträge

Die Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine wurde angehoben. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt.

Bisher galt für Mitgliedsbeiträge im Durchschnitt eine Höchstgrenze von 1.023 EUR je Mitglied und Jahr. Dieser Betrag wird auf 1.440 EUR angehoben.
Auch die Grenze für Aufnahmegebühren wird angehoben: von im Durchschnitt 1.543 EUR auf 2.200 EUR. (Quelle: Pressemitteilung Finanzministerium Baden-Württemberg vom März 2024). 


Wo steht ihr als Verein? Wie handeln, was ist sinnvoll? 

Impulse bietet die Handreichung „Beitragsgestaltung“ im Update von 2023 (Anforderung über vereinsentwicklungnoSpam@badischer-turnern-bund.de).

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