Bisher galt für Mitgliedsbeiträge im Durchschnitt eine Höchstgrenze von 1.023 EUR je Mitglied und Jahr. Dieser Betrag wird auf 1.440 EUR angehoben.
Auch die Grenze für Aufnahmegebühren wird angehoben: von im Durchschnitt 1.543 EUR auf 2.200 EUR. (Quelle: Pressemitteilung Finanzministerium Baden-Württemberg vom März 2024).
Wo steht ihr als Verein? Wie handeln, was ist sinnvoll?
Impulse bietet die Handreichung „Beitragsgestaltung“ im Update von 2023 (Anforderung über vereinsentwicklung). @badischer-turnern-bund.de
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