Einsatz von minderjährigen Übungsleitern

Der Wissens-Bissen aus der Kategorie "Versicherungsrechtliches" klärt auf, was beim Einsatz minderjähriger Übungsleiter zu beachten ist.

Kategorie: Versicherungsrechtliches

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen eine Übungsstunde leiten, wenn ein erfahrener Übungsleiter als Ansprechpartner zur Verfügung steht, für den Notfall ein Erwachsener in der Nähe ist, die Erziehungsberechtigten des ÜLs zustimmen und der Vorstand seine Beauftragung ausspricht. Eine entsprechende Qualifikation und die notwendigen Persönlichkeitsmerkmale sollten hierfür beim minderjährigen Übungsleiter vorhanden sein.

Tipp: Den Übungsleiter vorab Erfahrung als Helfer sammeln lassen!

 

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